Stefan Euler: Zögern kostet Zeit und Geld

Designierter CDU Bürgermeisterkandidat nimmt klare Positionen ein


Butzbach(pe).- Der designierte CDU Bürgermeisterkandidat und Fraktionsvorsitzende  Stefan Euler äußert sich in einer Pressemitteilung bedenklich über die Entwicklung einiger für die Stadt wichtiger Themen, allen voran die Sicherheit der Bevölkerung beim Brandschutz, aber auch das Thema „Erneuerbare Energien“.  Euler betont, dass sich CDU Fraktion und auch der Vorstand der Butzbacher Union schwertun, das Thema „Windkraft im Wald“ noch weiterhin zu begleiten. Zu sehr hätten sich die Rahmenbedingungen geändert durch die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetz mit der veränderten Vergabepraxis von Subventionierungen. In diese Richtung gingen auch die Überlegungen im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium, die Einspeise-Reihenfolge zu verändern. Bekanntlich gebe das EEG vor, dass durch erneuerbare Energien erzeugter Strom Einspeisevorrang habe. Dies aber führe nicht nur dazu, dass Subventionen an die Betreiber gezahlt würden, sondern weitere Überproduktionen zu höheren Negativ-Preisen an der Leipziger Energiebörse führten, die ebenfalls zu verdienen wären. Hinzu komme im Fall von Butzbach, dass trotz anderslautender Versprechungen des Projektierers HessenEnergie zum Bau und Betrieb der Windkraftanlagen eine zeitliche Verschiebung von mehr als einem Jahr eingetreten sei. Ferner würde durch die erwarteten, wesentlich niedrigeren Umsätze auch die Pachteinnahmen der Stadt um etwa ein Viertel reduziert. Ebenfalls verändert habe sich die Risikosituation für den Betrieb schon aufgrund zu erwartender, niedriger Erträge aus den Auktionsverfahren für die EVB, diese seien nicht mehr so einfach darstellbar. Euler wörtlich: „Die Renditen werden weit hinter den Versprechungen bleiben und basierten ursprünglich auf Annahmen, die immer schwerer zu halten sind. Ob der Wind so wehen wird wie in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgegeben ist, darf mit Blick auf benachbarte Anlagen ähnlicher Bauart bezweifelt werden, der Unsicherheitsfaktor und das dargelegte Risiko sind schon heute höher als bei Beschluss der Windkraftanlagen, allein durch die erwarteten Stillstandzeiten aufgrund von Natur- und Vogelschutz“. Euler führt weiter aus, dass in Abstimmung mit dem EVB Aufsichtsrat und dessen Vorsitzenden Manfred Schütz das Risiko der EVB begrenzt werden müsse; ein Optionsvertrag sei aber nicht zustande gekommen. Das parallel zum BImSchG-Verfahren laufende Verfahren der Festlegung von Windvorrangflächen mache es auch nötig, über die der HessenEnergie vertraglich versprochenen Flächen hinaus weitere Flächen zu verpachten. „Dafür gibt es aber in der CDU Fraktion keine Mehrheit mehr und auch ich sehe derzeit keinen Mehrwert in der Windkraft im Wald“. Die CDU wird daher den Antrag zum Ausstieg stellen, nicht nur als Investor sondern auch in Bezug auf die Pachtverträge der Waldgrundstücke. Euler wörtlich: „Es liegen besondere Gründe vor und jedes Warten wäre töricht. Das wissen alle Beteiligten, auch im Rathaus“, so Euler weiter. Der CDU Vorsitzende sieht die Photovoltaik, Kleinwindanlagen und Vertikalanlagen zum Beispiel entlang von Hauptverkehrstrassen als Alternative. Auch das Thema „Ausbau des Brandschutzes“ werde nach Ansicht des CDU Vorsitzenden auf die lange Bank geschoben, obwohl im Butzbacher Rathaus hierzu der Bedarfsentwicklungsplan vorliege, die Finanzierung über den städtischen Haushalt sichergestellt sei. „Auch wenn ich der Auffassung bin, dass das Restrisiko für den von der Feuerwehr beanstandeten Standort gering ist, könnte man dieses über eine zusätzliche Versicherung abfangen. Insofern hat sich die CDU dafür eingesetzt, dies zu prüfen, damit wir in der Sache endlich weiterkommen “, so Euler in Anspielung auf den wieder verschobenen Beginn des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses in Kirch-Göns, aber auch in Bezug auf die notwendigen Erneuerungen in Griedel und die Kernstadt. Vorschläge der UWG für einen anderen Standort in Kirch-Göns könne man zwar nachvollziehen, aber die Umsetzung würde das Projekt mindestens noch zwei Jahre verzögern, finde bei den zuständigen Feuerwehrleuten wenig Akzeptanz und würde auch teurer werden. „Wer die unhaltbaren Zustände im Feuerwehrgerätehaus Kirch-Göns aber kennt, der kann keine zwei Jahre Wartezeit ernsthaft in Erwägung ziehen. Die Feuerwehrleute, auch in Griedel und in der Kernstadt erwarten eine klare Führung und klare Absprachen“, heißt es abschließend in der CDU Pressemitteilung.

Addendum („Kastenerklärung“) zum Ausstieg aus dem Windkraftprojekt aus besonderem Grund
Ein Ausstieg aus dem städtebaulichen und Nutzungsvertrag, der zwischen dem Projektierer HessenEnergie und der Stadt Butzbach in 2015 bezüglich der drei Standorte für Windkraftanlagen im Butzbacher Stadtwald geschlossen ist, ist nach Auffassung der CDU Butzbach nach § 60 VwVfG durch Kündigung möglich. Danach kann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gekündigt werden, wenn sich die Verhältnisse, die für die Festlegung des Vertragsinhalts wesentlich waren, seit Vertragsschluss so wesentlich geändert haben, dass einer Vertragspartei den Vertrag kündigen muss, weil eine Fortsetzung unzumutbar ist. Unzumutbar ist eine Fortsetzung, wenn hierdurch schwere Nachteile für das Gemeinwohl entstünden. Die CDU Butzbach sieht dies durch drei wesentliche Inhalte verfestigt: Zum Einen hat sich durch die Änderung des Erneuerbaren Energie Gesetzes, im Spezifischen durch die Einführung des Auktionsverfahrens, aber auch durch die zu erwartenden bzw. bereits in Aussicht gestellten Verkürzungen der Betriebszeiten wegen Vogelschutzes die Profitabilität so erheblich verschlechtert, dass eine Investition für die stadteigene Tochter EVB GmbH unrentabel wird. Selbst bei optimalsten Windverhältnissen ist mir dauerhaftem Verlust zu rechnen. Zum Anderen hat der Projektierer im Rahmen einer Anpassung der Berechnung der Immissionsrichtwerte dies zum Anlass genommen, durch eine geänderte Spezifikation der Turbinen die maximal zulässigen Nachtwerte auszunutzen, so dass der Lärm z.B. in Bodenrod bis zu viermal so laut sein wird wie bei der Vorstellung im Juni 2017 vorgerechnet. Auch ist mit erheblich niedrigeren Pachteinnahmen aufgrund der verminderten Wirtschaftlichkeit zu rechnen. Schlussendlich ist nach Auffassung der CDU Butzbach dem derzeit laufenden Verfahren zur Festlegung von Windvorrangflächen nach dem Raumordnungsgesetz auch Vorrang zu geben, wodurch eine der drei Standorte rausfiele und damit das gesamte Projekt nicht mehr als Windpark behandelt werden darf.

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